Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fahrschule 2020
Stand: April 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Website https://fahrschule2020.de sowie für die Ausbildung zum Erwerb der Fahrerlaubnis in den Klassen B und BE.
Mit Nutzung der Website oder Abschluss eines Ausbildungsvertrages erkennt der Nutzer bzw. Fahrschüler diese Bedingungen an.
1. Anbieter
Fahrschule 2020 ist ein Einzelunternehmen.
Die vollständigen Anbieterangaben ergeben sich aus dem Impressum.
2. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für:
die Nutzung der Website
Online-Anfragen und Online-Anmeldungen
Ausbildungsverträge mit Fahrschülern
theoretischen und praktischen Unterricht
sonstige Leistungen der Fahrschule
3. Online-Anmeldung / Kein verbindlicher Vertrag
Die Online-Anmeldung über die Website dient ausschließlich der unverbindlichen Voranmeldung.
Ein rechtsverbindlicher Ausbildungsvertrag kommt erst zustande, wenn der Fahrschüler persönlich in der Fahrschule erscheint und den schriftlichen Ausbildungsvertrag unterschreibt.
Die Online-Anmeldung begründet keinen Anspruch auf Ausbildungsbeginn oder Reservierung eines Platzes.
4. Umfang der Ausbildung
Die Fahrausbildung erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere:
FahrlG (Fahrlehrergesetz)
Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Die Ausbildung umfasst:
theoretischen Unterricht
praktischen Fahrunterricht
besondere Ausbildungsfahrten nach gesetzlicher Vorgabe
Vorbereitung auf Theorie- und Praxisprüfung
5. Führerscheinklassen
Die Fahrschule bietet insbesondere folgende Klassen an:
Klasse B
Klasse BE
Weitere Klassen nur nach gesonderter Vereinbarung.
6. Preise / Zahlungsbedingungen
Es gelten die bei Vertragsabschluss gültigen Preise laut Preisaushang in der Fahrschule.
Berechnet werden können insbesondere:
Grundbetrag
Fahrstunden
Sonderfahrten
Lernmaterialien
Vorstellungsentgelt zur Theorieprüfung
Vorstellungsentgelt zur praktischen Prüfung
Verwaltungsleistungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen sofort ohne Abzug zahlbar.
Die Fahrschule ist berechtigt, offene Forderungen vor weiterer Ausbildung oder Prüfungsanmeldung auszugleichen zu verlangen.
7. Fahrstunden / Terminvereinbarung
Fahrstunden werden individuell vereinbart.
Beginn und Ende der Fahrstunden richten sich nach Absprache zwischen Fahrlehrer und Fahrschüler.
Verspätungen des Fahrschülers gehen zu dessen Lasten, soweit die Stunde dadurch verkürzt wird.
8. Absagefrist / Ausfallgebühr
Vereinbarte Fahrstunden können kostenfrei bis spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt werden.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann eine angemessene Ausfallentschädigung berechnet werden, sofern die Fahrstunde nicht anderweitig vergeben werden kann. Vergleichbare Regelungen sind bei Fahrschulen branchenüblich.
Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
9. Teilnahmevoraussetzungen
Der Fahrschüler verpflichtet sich:
pünktlich zu erscheinen
ausgeruht und fahrtüchtig zu sein
keine alkohol-, drogen- oder medikamentenbedingte Fahruntüchtigkeit aufzuweisen
Anweisungen des Fahrlehrers Folge zu leisten
Bei fehlender Fahreignung kann die Ausbildungseinheit abgebrochen werden.
10. Prüfungen
Die Anmeldung zur Theorie- oder Praxisprüfung erfolgt erst, wenn:
Ausbildungsstand ausreichend ist
gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind
offene Forderungen beglichen sind
Ein Bestehen der Prüfung kann nicht garantiert werden.
Gebühren von TÜV / DEKRA / Behörden sind gesondert zu zahlen.
11. Vertragsdauer / Kündigung
Der Ausbildungsvertrag endet mit bestandener Fahrerlaubnisprüfung oder durch Kündigung.
Beide Vertragsparteien können den Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen.
Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Bereits gezahlte, nicht verbrauchte Guthaben werden – soweit rechtlich geschuldet – erstattet.
12. Haftung
Die Fahrschule haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Fahrschule nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht.
Eine Haftung für Terminverschiebungen, Unterrichtsausfall durch Krankheit, höhere Gewalt, Verkehrsbehinderungen, Witterungseinflüsse, technische Defekte oder behördliche Maßnahmen besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für den Prüfungserfolg sowie für Verzögerungen bei Prüfungsvergaben durch Prüforganisationen oder Behörden wird keine Haftung übernommen.
Für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.
13. Website / Inhalte
Alle Inhalte dieser Website (Texte, Bilder, Logos, Design) sind urheberrechtlich geschützt.
Eine Nutzung außerhalb der gesetzlichen Schranken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
14. Externe Links
Für Inhalte externer verlinkter Seiten wird keine Haftung übernommen. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine Rechtsverstöße erkennbar.
15. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß gesonderter Datenschutzerklärung auf der Website.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.